Sek II
Kurse ab Klasse 11
Kurswahl
Grundsatzbestimmungen und Belegverpflichtung nach GOSTV §1, §6, §7, §8, §9
- als Kurse kommen nur die in der 10. Klasse belegten Fächer in Frage
- unter den Leistungs- und Grundkursen sind pflichtig zu belegen:
DE
KU oder MU oder DS
EN oder SN oder FR oder LA (nur GK)
GE
MA
BI oder PH oder CH - einer der Leistungskurse muss MA, DE oder eine FFS/fortgeführte Fremdsprache (EN, FR, SN) sein
- Stundenumfänge der zu belegenden Fächer:
- im Leistungskurs: 5h
- im Grundkurs: 3h, außer MA 4h
- Bedingungen für die Abwahl der 2. Fremdsprache:
- eine Fremdsprache vor Eintritt in die 11. Klasse sechs Jahre aufsteigend belegt (Klasse 5-10)
- eine weitere Fremdsprache mindestens vier Jahre aufsteigend belegt (Klasse 7-10)
- Latein kann als zweite Fremdsprache bis zum Ende der Qualifikationsphase als Grundkurs belegt werden
>>> PowerPoint zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe (Ü11 2024) <<<
Bewertungsraster 2015 mündliche Mitarbeit Sekundarstufe II (gültig seit 2015)
Semi
Wissenschaftspropädeutische Seminarkurse (W-Kurse) - Beispiele:
- Sportmedizin (Sport/Biologie)
- Nachhaltigkeit (Geographie oder Biologie)
- Gesundheit und Wohlbefinden (Biologie/Chemie)
- Energie und Effizienz (Physik/Mathematik/Informatik)
- Antike (Latein)
- Das Bild des Menschen (Kunst)
Projektkurse (P-Kurse)
- Technik
- Theater- und Musikerberufe
- Eventplanung (übergreifend)
- Erasmus-Projekt Arise+
Informationsmaterial