Zum Kennenlernen der Schule sind zwei Schnuppernachmittage, Elterninformationsabende und ein „Tag der offenen Tür“ geplant. Für die Teilnahme an den Schnuppernachmittagen wird eine Anmeldung nötig sein. Diese wird ausschließlich online erfolgen und ca. 2 Wochen vorher freigeschaltet.
Außerdem finden Sie hier eine Übersicht zu den Aufnahmekriterien an unserer Schule, die zur Erstellung einer Rangliste bei Übernachfrage herangezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass wir während des Verfahrens keine Auskunft zum Stand der Bewerbung geben können. Sie erhalten erst mit dem Aufnahmebescheid nach dem 13.6.2025 die Kenntnis darüber, ob die Erst- oder Zweitwunschschule Ihr Kind aufgenommen hat. Sollte keiner der beiden Wünsche erfüllt werden können, meldet sich das Schulamt im Rahmen des Angebotsverfahren bei Ihnen.
Wir freuen aus auf eure/Ihre Bewerbungen!
Zeitraum |
Was |
Verantwortlichkeit |
15.10.2024, 15.00 Uhr
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Schnuppernachmittag MINT (Anmeldung ca. zwei Wochen vorher über unsere Website) Elterninformationsveranstaltung (Aula) |
Einstein-Gymnasium |
5.11.2024, 15.00 Uhr 16.45 Uhr |
Schnuppernachmittag GeWi (Anmeldung ca. zwei Wochen vorher über unsere Website) Elterninformationsveranstaltung (Aula) |
Einstein-Gymnasium |
18.01.2025 |
„Tag der offenen Tür“ |
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31.01.2025 |
Ausgabe der Grundschulgutachten, der Halbjahreszeugnisse und der Anmeldeformulare |
Klassenlehrkräfte der Jahrgangsstufe 6 aller Grundschulen |
Ab 10.02. bis 12.02.2025 |
Abgabe der Anmeldeformulare in der Grundschule |
Eltern |
Bis 21.02.2025 |
Übergabe der kompletten Schülerunterlagen an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen über die staatlichen Schulämter |
Schulleitungen der Grundschulen |
17.03. bis 04.04.2025 |
Aufnahmeverfahren an den Erstwunschschulen |
Schulleitung Einstein-Gymnasium |
07.04. bis 02.05.2025 |
Aufnahmeverfahren an den Zweitwunschschulen |
Schulleitung Einstein-Gymnasium |
Postausgang 13.06.2025 |
Versand aller Aufnahme- und Zuweisungsbescheide an die Eltern |
Schulamt |
17.07.2025 |
Ende der Widerspruchsfrist |
Eltern |
Bei Punktgleichheit wird der Gesamtnotendurchschnitt des Grundschulzeugnises zur Erstellung der Rangfolge einbezogen.